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bei den
Energietechnikern!
 

Energieaudits

Energieaudits werden von uns nach DIN EN 16247 Teile 1 - 4 durchgeführt. 

Dabei handelt es sich um eine energetische Bewertung des Unternehmens, und nicht um eine Auditierung, wie sie z.B. bei Zertifizierungen von Managementsystemen durchgeführt wird.

Gemäß DIN EN 16247-1 werden mit dem Unternehmen folgende Punkte festgelegt:

1) Ziele, Erfordernisse und Erwartungen in Bezug auf das Energieaudit

2) Anwendungsbereich und Grenzen
(gesamter Standort und sämtliche Energie verbrauchende Systeme oder einzelne Anlagen bzw. Energieeinsatzbereiche)

3) Grad der geforderten Gründlichkeit
(z.B. Wesentlichkeitskriterien, Genauigkeit der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Stichproben und Übertragen der Ergebnisse auf gleichartige Verbraucher)

4) Zeitraum zum Durchführen des Energieaudits

5) Kriterien für die Evaluierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. Amortisationszeitraum, Höhe der Energieeinsparung, Höhe der Investition etc.)

6) zeitliche Verpflichtungen und andere Ressourcen von der Organisation

7) Anforderungen an vor dem Beginn des Energieaudits zu sammelnde Daten sowie die Verfügbarkeit, Validität und das Format der Energie- und Betriebsdaten;

8) absehbare Messungen und/oder Untersuchungen, die während des Energieaudits durchzuführen sind

Erfolgt das Energieaudit nach den gesetzlichen Vorgaben des EDL-G, gelten zusätzlich das aktuelle BAFA-Merkblatt für Energieaudits sowie der aktuelle BAFA-Leitfaden für die Erstellung der Energieauditberichte.

zur aktuellen Version der Merkblätter auf den BAFA-Link klicken:


https://www.bafa.de